Erste Schritte bei Verkehrsdelikten

Verkehrsdelikt… Was nun?

Gerade im Verkehrsrecht kann es erhebliche Konsequenzen für Sie haben, wenn Sie mit den gesetzlichen Vorschriften für den Straßenverkehr in Konflikt geraten und Beschuldigter sind: ein Bußgeld oder eine Geldstrafe und/oder Punkte in Flensburg drohen, Ihr Führerschein kann in Gefahr sein, Ihr Haftpflicht-Versicherer kann Sie in Regress nehmen wollen, u.v.m.

Es wird gegen Sie ermittelt

Erfahrungsgemäß kann der Versuch, sich vor Polizei oder Bußgeldbehörde selbst zu rechtfertigen, sich schnell ins Gegenteil verkehren und die eigene Situation und Position verschlechtern oder sogar verschlimmern.

Ihr richtiges Verhalten als Beschuldigter vor Ort

Sie sollten sich daher als Beschuldigter in keinem Falle und niemals spontan vor Ort und/oder bei der Polizei zu einem Ihnen vorgeworfenen Verkehrsdelikt – welches es auch immer sein mag! - äußern, sondern sich zunächst immer auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen.

Sprechen Sie zuerst mit dem Anwalt Ihres Vertrauens

Jeder strafrechtliche Vorwurf - auch der Vorwurf eines Verkehrsdeliktes- muss Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. Bitte warten Sie ein solches Schreiben ab, und nehmen spätestens dann – besser noch sofort nach dem Vorfall - Kontakt mit mir auf. Sie müssen als Beschuldigter auch dann NICHT zur Polizei gehen, wenn Ihnen von dort aus ein Termin genannt wird. Sie müssen dort auch NICHT aussagen, denn auch hier steht Ihnen als Beschuldigter immer ein Aussageverweigerungsrecht zu !

Aussage erst nach Akteneinsicht

Erst nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte, die für Sie nur der Anwalt erhalten kann, kann ich genau feststellen, warum Sie ein Beschuldigter sind, welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird und was dazu geführt hat. Erst nach dieser genauen Kenntnis kann und wird im Einzelfall eine Äußerung gegenüber der Ermittlungsbehörde sinnvoll und zielführend sein.

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Kontakt

Anne Herzog-Hosemann
Eisenacher Straße 2
10777 Berlin

Telefon : 030/ 393 80 26
Fax : 030/ 20 61 57 65