Qualifizierte und neutrale Interessenvertretung

Als Notarin bin ich – nach meinem geleisteten Eid – eine Amtsperson. Daher bin ich keine Interessenvertreterin einer der Beteiligten Parteien bei zum Beispiel zu beurkundenden Verträgen. Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der allein Ihre Interessen vertritt, behandle ich die Interessen aller beteiligten Parteien gleichermaßen neutral.

Seit 1996 bin ich als Notarin im Kammergerichtsbezirk Berlin mit außerordentlicher Gewissenhaftigkeit und geschulter Empathie für die Belange der Vertragsparteien tätig.

Meine Auftraggeber verlassen sich dabei auf meine langjährige Erfahrung in allen Rechtsgebieten, in denen eine Notarin benötigt wird. Hier stehe ich ihnen tatkräftig und kompetent zur Seite.

Mein Leistungsspektrum umfasst die komplette Bandbreite notarieller Tätigkeiten: die notarielle Beglaubigung von Unterschriften, die Beurkundung von Rechtsgeschäften, Testamenten, Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten oder der Feststellung von Tatsachen und Beweisen.

Kosten

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz ( GNotKG ) , das seit dem 1. August 2013 gilt, stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Die Notarin ist verpflichtet, für ihre Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Das führt auch dazu, dass die Notarin Tätigkeiten durchführt, ohne dass ihr eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

In der Beurkundungsgebühr ist – unabhängig von Schwierigkeit, Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine – eine Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit der Notarin enthalten. 

Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Für jedes Geschäft sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor. In Bereichen, in denen starre Gebührensätze zu unangemessenen Ergebnissen führen können, insbesondere bei der Vergütung der Entwurfs- und Beratungstätigkeit der Notarin, sorgen Rahmengebühren für die notwendige Flexibilität. 

Rechtsgebiete

Kontakt

Anne Herzog-Hosemann
Eisenacher Straße 2
10777 Berlin

Telefon : 030/ 393 80 26
Fax : 030/ 20 61 57 65