Bußgeld
Bußgeldverfahren
– sind Verfahren, in denen gegen Sie z.B. wegen zu schnellen Fahrens oder wegen eines Rotlichtverstoßes ermittelt wird.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h droht ein Punkt in Flensburg ; und zwar sowohl Inner- als auch Außerorts. Beim Betätigen und sogar schon beim Anfassen des Mobiltelefons bei eingeschaltetem Motor droht ebenfalls ein Punkt. Ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß (die LZA zeigt länger als 1 Sek. „rot“) zieht ein Fahrverbot nach sich.
Es ist für Sie immer sinnvoll, sich auch im Bußgeldverfahren rechtlichen Beistand zu Hilfe zu holen. Dadurch kann abgeklärt werden, ob zum Beispiel Zeugen und Beweismittel für den gemachten Vorwurf vorhanden sind, Verkehrsschilder richtig und sichtbar aufgestellt sind, Messungen von Geschwindigkeiten sachverständig zu überprüfen und/oder Ampelanlagen ordnungsgemäß geschaltet und in Betrieb sind
Verkehrsstrafrechts-Verfahren
Die Vorwürfe z.B. der Unfallflucht, des illegalen Straßenrennens, des Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr führen üblicherweise zu einer Geldstrafe und zum gleichzeitigen Entzug der Fahrerlaubnis; mindestens steht ein mehrmonatiges Fahrverbot im Raum. Mindestens drei Punkte in Flensburg ebenfalls.
Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Anzahl und der Höhe der sog. Tagessätze. DIe höhe eines Tagessatzes wiederum richtet sich nach dem monatlichen Netto-Einkommen geteilt durch 30 Tage. Die Dauer einer vom Gericht auszusprechenden Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis richtet sich danach, wegen welcher Tat man verurteilt wird. Aber damit ist es meist nicht getan: denn der „Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug“ ist bei der Verwaltungsbehörde als „Führerscheinstelle“ (in Berlin: LABO) zu stellen. Hier können weitere Voraussetzungen verlangt werden, damit Ihnen die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird : z.B. ab einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von 1,6 Promille wird von Ihnen die Vorlage eines positiven MPUs (Medizinisch-Psychologisches-Untersuchung= sog. „Idiotentest“) verlangt.
Verkehrsdelikte umfassen also immer mehr als das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Sie bergen in sich die Gefahr der Verhängung bzw. des Auftretens von „Nebenfolgen“, die sich dann für den betroffenen Mandanten schlimmer als die Geldbuße oder die Geldstrafe auswirken.